BEG III-Stadt Mülheim a.d. Ruhr unterzeichnet Konsensvereinbarung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist eine der Großstädte, deren Bahnflächenentwicklung im Rahmen des jüngsten Liegenschaftspaketes in die Verantwortung der BEG übergegangen ist. Sichtlich erfreut darüber, dass künftig neuer Gestaltungsraum für die innerstädtische Entwicklung mobilisiert wird, unterzeichnete der Beigeordnete Peter Vermeulen die Konsensvereinbarung. Ins Detail gingen er und Thomas Lennertz bereits zur stillgelegten Strecke 2505, die Bestandteil des Radschnellweges Ruhr wird. Der Radweg ist auf Essener Gebiet bereits bis zur Stadtgrenze Mülheim fertig gestellt. In Mülheim soll der Bau in drei Abschnitten realisiert werden. Für den ersten Abschnitt an der Stadtgrenze Essen/Mülheim bis zum Hauptbahnhof liegt die Bewilligung der Fördermittel vor; der Abschluss des Kaufvertrages zwischen der BEG und dem RVR erfolgt Ende November 2013 [nachträgliche Information: ist erfolgt]. Für einen anderen Abschnitte steht eine endgültige Förderzusage noch aus. Bezüglich der ca. 33 Hektar Bahnflächen auf Mülheimer Stadtgebiet wurden zunächst die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit erörtert. Für die flächenscharfe Konkretisierung hat man sich für Januar 2014 verabredet.

Die Konsensvereinbarung selbst, die die unabdingbare Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der BEG und jeder der 135 Städte und Gemeinden im BahnflächenPool NRW bildet, konstatiert, dass die BEG in Kooperation mit der Kommune Nutzungsperspektiven zu den Liegenschaften unter Berücksichtigung verkehrspolitischen- und städtebaulichen Ziele des Landes erarbeitet. Die BEG finanziert alle erforderlichen Planungen, Untersuchungen und Gutachten, die zur Klärung der Entwicklungsfähigkeit der Bahnflächen und ihrer Vermarktung erforderlich sind. Bekundet die Kommune Interesse am Erwerb einer entbehrlichen Bahnliegenschaft, hat sie das Recht des ersten Zugriffs zu marktgerechten Konditionen. Die wichtigste Zusicherung seitens der Kommune besteht darin, der Wiedernutzung von entbehrlichen Bahnflächen Vorrang vor der Entwicklung von neuen Baugebieten im Freiraum einzuräumen. Nur dann macht der Einsatz öffentlicher Mittel zur Klärung der Entwicklungsperspektiven von Bahnliegenschaften hinsichtlich einer ökonomischen Chancengleichheit Sinn. [zur BEG-Startseite]

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